Souveränität ist das Recht, über sich selbst zu herrschen und bedeutet daher, Autonomie, Selbstbestimmung und Entscheidungsmacht. Weder Einzelne noch Gemeinschaften können jedoch vollkommen autonom von Anderen sein, weshalb das Konzept der Souveränität immer relativ ist und einzig ein bestimmtes, erhöhtes Maß an Selbstbestimmung anzeigen kann.
Die Vorstellung von souveräner Macht entstand in den neuzeitlichen Konzeptualisierungen der absolutistischen Kontrolle über ein Territorium. Davor waren Territorien immer nur ungefähr und diffus abgegrenzt. “Spatial organization reflected a confused overlapping of economic, political and legal obligations and rights” (Harvey 1989: 241). Die mittelalterliche Stadt stellte einen ersten räumlichen Knotenpunkt im sich herausbildenden Kapitalismus dar. “These urban nodes became points of resistance (in comparision to elsewhere) to the reproduction of feudally bonded relations ... weakening the taxable capacitites of lords and strenghtening those of the towns” (Clegg 1989: 244). Gegen diese dezentralen Formen von Macht bildete sich der Staat als diskursiver und organisatorischer Knotenpunkt. Die Nationalstaaten können als die neuen Machtbehälter bezeichnet werden, die im 19. Jahrhundert an die Stelle der Städte traten.
Souveränität als ein territoriales Recht drückt den kollektiven Gestaltungswillen aus und ist an einen politischen Machtraum, ein Territorium, gebunden. Der erste Artikel in Österreichs Bundesverfassung lautet: "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Diesen Verfassungsgrundsatz nicht zu einem toten Recht verkommen zu lassen, erfordert, dass das Volk wieder Entscheidungsmacht und damit Souveränität zurückgewinnt. Mit der UN-Charta aus dem Jahre 1945 verpflichtet sich die Staatengemeinschaft bis heute zu diesem “souveränen und unveräußerlichen Recht (jedes Staates), seine wirtschaftliche, sowie seine politische, soziale und kulturelle Ordnung entsprechend dem Willen des Volkes ohne Einmischung, Zwang oder Drohung irgendwelcher Art von außen zu wählen”. Souveränität ist der Anspruch eines Staates auf Nichteinmischung in seine inneren Angelegenheiten durch einen fremden Staat.
Souverän ist der absolute Herrscher über ein Land. |