Der autoritäre Liberalismus ist eine Form des Liberalismus, in der die Bewahrung des Status Quo einer Besitzbürgergesellschaft über der Durchsetzung einer freien Marktwirtschaft steht. Staat und Kapital sind eng verwoben. Er ist ein zugespitzte Form des Wirtschaftsliberalismus, der politische Freiheiten als zweitrangig gegenüber politischen ansieht. Die Ordnung einer kapitalistischen Marktwirtschaft steht über der politischen Ordnung der Demokratie. Dafür ist nicht selten ein starker Staat erforderlich, der mit Gewalt die Mehrheit an Zugang zu Entscheidungen hindert. Theoretisch wird diese Position von F. A. Hayek vertreten, ein klassisches historisches Beispiel ist die chilenische Militärdiktatur unter General Pinochet.
Mit dem 11. September 2001 änderte sich die Welt nicht über Nacht. Trotzdem befindet sich die Welt seitdem in einer neuen Konjunktur der Weltentwicklung, und wir beobachten heute eine kleine Krise, nämlich die Krise des Sozialliberalismus. Tendenzen, die durch das sozialliberale Schönreden übertüncht wurden, Prozesse, die sich nur ankündigten, Kräfte, die sich bloß formierten, gewannen über Nacht an Wille und Macht. Die sozialliberalen Regierungen der 1990er Jahren hatten ja allesamt immer schon autoritäre Tendenzen. Es war der Sozialliberalismus, der das Unternehmen als Leit- und Vorbild aller Organisationsformen akzeptierte. Nicht-ökonomische Organisationen wie ein Unternehmen zu führen, veränderte NGOs und Staat gleichermaßen.
Zusammen mit der Familie und einem starken Staat sind es diese traditionellen Strukturen, die nun erneut an Bedeutung gewinnen. Bezogen auf den Staat führt dies zu einer neuen Spielart des Patrimonialismus. Die Stärkung der Exekutive und die Straffung von Entscheidungsprozessen fördert die Entdemokratisierung. Bürokraten-ManagerInnen, d.h. EntscheidungsträgerInnen auf Zeit, die das Allgemeinwohl mit weitgehenden Vollmachten durchsetzen sollen, sind strukturell Despoten. Nicht jeder Despot muss seine Macht immer ausnützen und schon gar nicht missbrauchen. Aber es ist ein Faktum, dass heutzutage Schul-, Spitals-, Universitäten-, BahnmanagerInnen und StadtentwicklerInnen der Kontrolle durch die Legislative und der Rechenschaft gegenüber der Bevölkerung während ihrer Amtszeit immer weitergehender entzogen sind. Sie können auf Zeit tun und lassen, was sie für richtig halten, Kontrolle reduziert sich auf die Evaluierung im Nachhinein und eine allfällige Ersetzung, sei dies nach Ablauf des Vertrags oder nach Neuwahlen. Die Legislative, d.h. die Gesetzgebung, verliert immer mehr an Bedeutung, für eine vernünftige öffentliche Diskussion lassen die Massenmedien kaum Raum. Damit werden demokratische Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition genauso zu medialen Schaukämpfen reduziert wie UN-Konferenzen, auf denen die Staatschefs der Welt erfolglos auf den US-Präsidenten oder die MachthaberInnen der reichen Staaten einreden – sei dies in Fragen des Klimaschutzes, des Verbots bakteriologischer Waffen oder der Befugnisse eines internationalen Gerichtshofes. Im Land selbst erheben nationale Regierungen, durch Wahlen legitimiert oder nicht, einen Alleinvertretungsanspruch auf Zeit, der autoritär, ja monarchistisch ist. Die Denunzierung von oppositionellen Argumenten als die Argumente einer Minderheit ist Ausdruck dieses fehlenden rechtsstaatlichen Verständnisses. Es ist dies politisch die Vorstellung eines „Absolutismus auf Zeit“, einer vor-konstitutionellen Mehrheitsdiktatur. Gewaltentrennung erscheint im „Unternehmen Staat“ obsolet, Relikt der Vergangenheit. Wenn Privatisierungen ökonomisch sinnvoll sind, dürfen RichterInnen nicht aufgrund „rechtsstaatlicher Spitzfindigkeiten“ ökonomische Sanierungsprogramme gefährden, so der Gedankengang. Ein derartiges „Unternehmen Staat“ wird schwerlich demokratisch bleiben können, ebensowenig das Unternehmen Schule oder eine Universitäts-AG. |