Das Wettbewerbsdispositiv (in Novy 2002 Glokalisierungsdispositiv genannt) bietet den Wettbewerb als die diskursive und praktische Anordnung an, die es erlaubt ganz unterschiedliche Probleme auf die gleiche Art und Weise zu lösen. Das Konkurrenzverhältnis stellt in kapitalistischen Marktgesellschaften immer autonome Einheiten – Individuen, Gruppen, Organisationen und Räume – gegeneinander. Individualisierung und Fragmentierung wird gefördert, sozialer Zusammenhalt untergraben. Im Wettbewerbsdispositiv wird die Organisation von Konkurrenz aber verallgemeinert und auf die Spitze getrieben. Es wird eine Grundhaltung gefördert, die Wettbewerb gegenüber Zusammenarbeit bevorzugt, obwohl Kapitalismus auf der Dialektik von Konkurrenz und Kooperation beruht. Die Arbeitsteilung genauso wie die Arbeitsorganisation in Unternehmen bedürfen wesentlich der Zusammenarbeit. Wenn Menschen als echte homines oeconomici agieren, wird das Spannungsverhältnis tendenziell zugunsten der Konkurrenz aufgelöst. Wettbewerb wird zu einem Dispositiv, weil es keineswegs nur auf das Ökonomische beschränkt ist, sondern expansiv ist und auf beliebig viele Bereiche ausgedehnt wird: Die Ökonomisierung des Sozialen und der Politik schaffen eine Wettbewerbsgesellschaft und einen Wettbewerbsstaat.
Dieses neue Akkumulationsregime erfordert grundlegende Veränderungen in der Regulation. Die Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen und die Einführung von Regulierungsbehörden, die Zusammenarbeit mit Privatunternehmen im Rahmen von Public-Private-Partnerships und die Veränderung der Staatsstruktur durch supranationale Organisationen sind weitere Beispiele für die konkrete Ausgestaltungen der Staatsform und damit des Staates als Beziehungsfeld. Sie alle strukturieren, wie Macht in einem räumlichen Kontext konkret wirkt.
Das Wettbewerbsdispositiv weist ein Naheverhältnis zum extensiven Akkumulationsregime und zur liberalen Regulation auf. Die Kritik am Wettbewerbsdispositiv zielt auf die Durchsetzung eines Dispositivs der Demokratie. |