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Internationale Politische Ökonomie
Mit Beispielen aus Lateinamerika
Ao. Prof. Dr. Andreas Novy
Abteilung für Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftsuniversität Wien
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 up 3 Sozialwissenschaften
 up 3.6 Der didaktische Dreischritt

3.6.3 TUN: Schritte zur Teilhabe

Der dritte Schritt im didaktischen Dreischritt von Ist, Soll und Tun beschäftigt sich mit Handlungsmöglichkeiten. Es gilt auszuloten, wie gesellschaftsveränderndes Handeln unter den Bedingungen der aktuellen Konjunktur möglich ist und zur Verwirklichung einer konkreten Utopie beitragen kann. Es geht hierbei um konkrete Schritte zur Teilhabe.

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Gesellschaftliche Demokratisierungsprozesse in Gang zu setzen stellt somit die zentrale Herausforderung für kritische soziale und politische Bewegungen dar. Eine derartige “Politik erweiterter Teilhaberechte” (Dörre 2002: 406ff) unterscheidet zwischen der prozessualen und inhaltlichen Dimension von Teilhabe. Teilhabe bedeutet nämlich als sozioökonomisches Recht den Zugang zum Gemeinwesen, d.h. der Möglichkeit am sozialen Leben teilzuhaben und Zugang zu den Gütern und Diensten zu haben, die für die eigene Lebensführung notwendig sind. Dies sichert ein Wohlfahrtsstaat. So macht es einen Unterschied, ob Bildung ein staatsbürgerliches Recht oder eine Ware ist, und ob der Staat Humankapital und Wissen oder Allgemeinbildung fördert. Organisatorisch bedeutet Teilhabe die Mitbestimmung und Mitgestaltung des eigenen Lebensumfelds und der Gesamtgesellschaft, sprich Demokratisierung. Sowohl im Stadtteil als auch im Betrieb schlummert in den BewohnerInnen und MitarbeiterInnn ein kreatives Potential, das für die Interessen des Allgemeinwohls einsetzbar wären. Aus diesem Grunde ist Teilhabe ein Konzept, das die Utopie einer demokratisch organisierten Gestaltung der Zukunft in den aktuell vorherrschenden politökonomischen Bedingungen konkretisiert. Eine “Politik erweiterter Teilhaberechte” ist der Gegenentwurf zu einem von Konzernen kontrollierten Weltmarkt von Gütern und Diensten.

Die Politik erweiterter Teilhaberechte erlaubt es, den bürokratischen in einen republikanischen Wohlfahrtsstaat zu transformieren. Die res publica wäre demnach der politische, aber auch sozioökonomische Raum, zu dem alle Mitglieder eines Gemeinwesens Zugang hätten. Diese konkrete Utopie eines anderen Wohlfahrtsstaats unterscheidet sich in drei wesentlichen Punkten vom Bürokratiemodell. Erstens geht es um eine neue Form von Macht und Wissen, die das Fachwissen von ExpertInnen genauso akzeptiert wie das praktische Wissen der Nutzer von Gütern und Diensten. In diesem Sinne ist eine republikanischer Wohlfahrtsstaat als eine Form von Techno-Demokratie zu verstehen. Zweitens sind Organisationsformen zu entwickeln, die einen “oben” demokratisch ausgehandelten Zwang “unten” mit Gestaltungsräumen für Individualität und Freiheit verbindet. Die konkrete Ausgestaltung wird im Bildungsbereich anders sein als in der Technologiepolitik, die Grundproblematik ist aber die Vereinbarkeit von politischer Gestaltungsfähigkeit mit Freiheit und Vielfalt. Drittens handelt es sich um ein dynamisches Modell, in dem mit Organisationsformen einer gerechten und freien Gesellschaft experimentiert wird. Freiräume für Experiment und Innovation sind unerlässlich, um zur Kritik und Veränderung der bestehenden Ordnung einzuladen. Der aufklärerische “Ausstieg aus der eigenen Unmündigkeit” erlaubt keine statische Ordnung, sondern erfordert einen individuellen und gesellschaftlichen Veränderungsprozess.

 down 3.6.3.1 Ein Dispositiv der Demokratie schaffen
 down 3.6.3.2 Radikaler Reformismus
 down 3.6.3.3 Ein neues Bündnis bilden
 down 3.6.3.4 Gesellschaft gestalten
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