Der Begriff “Staat” als Verkörperung einer modernen Herrschaftsform ist relativ neu. Einer der Vordenker war Thomas Hobbes. Bis ins 18. Jahrhundert hinein gab es in England eine Reihe von Begriffen für den Staat: “regnum”, “res publica”, “monarchia”, “commonwealth”, “nation”, “civil society”. Dann diente der Begriff im wesentlichen dazu, zwischen dem Herrscher und seinem Apparat zu unterscheiden. Während ersterer sterblich ist, ist der Staat als Apparat dauerhaft. Staat diente aber auch zur Unterscheidung zwischen dem Apparat und dem diesen Unterworfenen, d.h. der Gesellschaft. Die Macht des Staates ist demnach doppelt unpersönlich: sie ist nicht die Macht des Herrschers und auch nicht die der Unterworfenen. Dieses neuartige Gebilde schafft eine neue verdoppelte Form von Macht, zum einen im Bereich des Staates, zum anderen im Bereich der Gesellschaft. Ersterer beansprucht das Gewalt- und Steuermonopol und übt das Regelsetzungs- sprich: Gesetzgebungsmonopol - aus. Die Gesellschaft jedoch besitzt Macht, weil in ihr der Reichtum - unabhängig von direkter staatlicher Aneignung- nur durch Rahmensetzung geschaffen wird.
Die Beherrschung des Raumes wurde zentrales Feld der Auseinandersetzung. Eine Technik dieser Wissens-Macht-Raum-Konstellation waren die Landkarten. “ defined property rights in land, territorial boundaries, domains of administration and social control, communication routes, etc. with increasing accuracy” (Harvey 1989: 249). Der Staat strebt die Reduktion gesellschaftlicher Knotenpunkte im Rahmen des von ihm kontrollierten Feldes an. Die gesellschaftlichen Kräfte können sich einerseits dieses staatlichen Feldes für ihre eigenen Zwecke bedienen oder andererseits suchen, außerstaatliche - und das sind zumeist ökonomische - Knotenpunkte zu schaffen.
Max Weber betont, dass sich der moderne Staat durch das Gewaltmonopol auszeichnet. Er konzentriert die politische Macht. In der Politikwissenschaft werden schon lange zwei ineinanderspielende Formen unterschieden, wie Herrschaft ausgeübt wird: Mittels Zwang und durch Konsens. Damit wird die keineswegs banale, sondern äußerst bedeutsame Behauptung aufgestellt, dass auch Konsens eine Form von Herrschaft sein kann. Im liberalen Modell konzentrierte sich der Staat darauf, das Gewaltmonopol auszuüben und Gesetze zu erlassen. Es war ein eingegrenzter Staat, der Ordnung durch Zwang und Gewalt herstellte. Aber jeder Staat muss sich immer auch über Konsens legitimieren. Mächtige gesellschaftliche Gruppen müssen den Staat als legitime Ordnungsinstanz akzeptieren. Ein erweiterter Staat sichert seine Macht auch zivilgesellschaftlich ab. |