Grundbedingung für die Entstehung von Gletschern ist Schneefall, der im Laufe des Jahres nur zu einem kleinen Teil abschmilzt. Darum entstehen Gletscher nur im Kälteklima der Hochgebirge bzw. im polaren Klima. Eine weitere Voraussetzung ist der Untergrund, der so beschaffen sein muss, dass er den Schnee sammeln kann. Dies sind Plateauflächen, Talzüge, Hangnischen, nicht aber zu steile Hänge weit über den Tälern.
Die Schneegrenze trennt auf einem Gletscher das „Nährgebiet“, wo Schnee dauerhaft akkumuliert wird, vom „Zehrgebiet“, in dem Eis und Schnee langsam abtauen. Sie wird in ihrer Höhe als mittlere Höhe der „Gleichgewichtslinien“ der Einzeljahre auf dem Gletscher definiert (Dauerschneegrenze). Die Schneegrenze trennt im Einzeljahr das Akkumulations- vom Ablationsgebiet und kann daher von Jahr zu Jahr stark schwanken (sog. temporäre Schneegrenze).
Gletscher reichen jedoch über die Schneegrenze hinaus, da sich ihren Loben, der Schwerkraft folgend, in Bewegung befinden und sie auch unterhalb der klimatischen Schneegrenze aufgrund ihrer Masse nur langsam schmelzen. Man bezeichnet den oberhalb der klimatischen Schneegrenze gelegene Gletscherteil als Nährgebiet, den Teil unterhalb dieser Linie als Zehrgebiet.
Die Höhenlage der Schneegrenze ist von der geographischen Breite abhängig (sog. regionale Schneegrenze). In polaren Gegenden (Antarktis) erreicht sie das Meeresniveau, steigt dann äquatorwärts bis zu einem Maximum an den Wendekreisen an, um am Äquator wieder leicht abzusinken. Es zeigt sich also, dass der logische thermische N-S-Verlauf der klimatischen Schneegrenze durch die Niederschlagsverhältnisse modifiziert wird. In den Trockenzonen der Subtropen und der wendekreisnahen Wüsten fällt auch in großen Höhen nur wenig Niederschlag, den Gletscher fehlt es also an Nachschub. |