Der Missionspräfekt ist die oberste Autorität der Missionen und der dazugehörenden Missionare eines Kollegs. Er wird alle sechs Jahre beim Kapitel, zu dem sich alle stimmberechtigten Individuen eines Kollegs im Drei-Jahres-Rhythmus versammeln, in einem genau festgelegten „Wahlvorgang“ gewählt. Der Missionspräfekt ist für das Wohlergehen jeder einzelnen Mission verantwortlich und ist daher verpflichtet, jede Mission jährlich zu visitieren. Er trägt Sorge dafür, dass in den Missionen eine gewisse „Konformität“ gewährleistet wird, d.h. dass in allen Missionen nach denselben Methoden und Grundsätzen gearbeitet wird. Außerdem muss er das Diskretorium, ein Beratergremium, das sich aus vier Mitgliedern zusammensetzte, alle drei Jahre beim Kapitel über den Stand der Missionen und über das Verhalten eines jeden Missionars informieren. |