Der Artikel 1 des 1991 unterzeichneten Gründungsvertrags von Asunción formuliert nur sehr vage eine angestrebte Koordination der Makropolitiken. Die Gründung einer Währungsunion ist nicht vertraglich nieder geschrieben.
Auf institutioneller Ebene befassen sich zwei Unterarbeitsgruppen mit finanziellen Angelegenheiten und makroökonomischer Koordination:
- Unterarbeitsgruppe 4 „finanzielle Angelegenheiten“ hat das Ziel des Informationsaustausches und des Erreichens eines besseren wechselseitigen Verständnisses in den Bereichen Finanzsystem, Versicherung, Börsen, Förderung und Schutz von Investitionen. Weitere Ziele sind permanenter Informationsaustausch, verstärkte Bemühungen zu fortschreitender Liberalisierung der Finanzmärkte.
- Unterarbeitsgruppe 10 hat die Analyse der Konjunkturzyklen als Ziel, um die wirtschaftliche Situation der Mitgliedsländer besser einschätzen zu können und um besser mit einem geeigneten wirtschaftspolitischen Design darauf reagieren zu können.
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