In den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften dominieren Theorien, die explizit oder implizit von einer Sichtweise des Staates als Verwalter des Allgemeinwohls ausgehen. Demnach habe er als Sozialtechniker bestimmte Instrumente einzusetzen, um eine gesellschaftliche Ordnung herzustellen. Neben dieser sozialtechnischen Sichtweise von Staat gibt es noch die liberale Sichtweise, derzufolge sich der Staat in seinen Interventionen darauf konzentrieren soll, die Menschen in ihrer Freiheit nicht einzuschränken. Beide Sichtweisen sehen den Staat als Akteur.
Demgegenüber ist es aber notwendig, auch den Staat und nicht nur die Ökonomie als ein Kräftefeld zu sehen, auf der widerstreitende Interessen agieren. Verschiedene soziale und politische Gruppen versuchen, Teile des Staates für ihre Interessen zu nutzen und bestimmte Gesetze und Budgetposten durchzusetzen, die ihnen entgegenkommen. Der Staat als Kräftefeld repräsentiert daher wesentlich die Machtverhältnisse außerhalb des Staates, d.h. in der Zivilgesellschaft. Umgekehrt erlaubt die Kontrolle über Teile des Staates die Wertvorstellungen bestimmter Teile der Gesellschaft für die Allgemeinheit als verbindlich durchzusetzen. Der Schutz des Privateigentums, unabhängig von dessen Größe, Form und Konsequenz, stellt eine derartige Institutionalisierung dar, die wesenlich zur Verfestigung von räumlichen und sozialen Hierarchien beiträgt.
Es ist notwendig, den Staates in der Dialektik von Machthaber und Kräftefeld zu untersuchen. Politische Interventionen in sozialräumliche Strukturen erfordern den Staat als Machthaber. Jedoch ist dessen Agieren immer eingebettet in das staatliche und zivilgesellschaftliche Kräftefeld. |