Landrechte bilden einen wesentlichen Bestandteil von gemeinschaftlichen Rechten, deren Anerkennung indigene Völker in Lateinamerika (und anderswo) verstärkt von den Nationalstaaten fordern. Sie beruhen auf einer besonderen Beziehung dieser Gemeinschaften zum Land, das sie "ab-orgine", also vom "Ursprung an", bewohnen (Kuppe 2000/2001: 112-113).
Dies bezieht sich nicht auf eine urgeschichtliche Vergangenheit, sondern auf den Prozess der Conquista und Kolonisierung. In Lateinamerika kam es - im Unterschied zu anderen Regionen (etwa Indien oder Afrika) nie zu einem Entkolonisationsprozess, d.h. es bestehen in Lateinamerika in Bezug auf die indianische Bevölkerung quasi-koloniale Verhältnisse. Die indianistische Bewegung fordert neue staatliche Ordnungen, in welchen der Staat dem kulturellen Pluralismus seiner Bevölkerung Rechnung trägt.
Diese Prozesse werden von politischen Verbänden der indigenen Völker getragen. Die indigenen Organisationen Ecuadors umfassen an die 30 regionale Verbände und Föderationen. Diese schlossen sich , entsprechend der geographischen Struktur des Landes, zu drei überregionalen Dachverbänden - Amazonasraum, Anden, Küste - zusammen. Auf nationaler Ebene bilden sie gemeinsam die CONAIE (Confederacíon de Nacionalidades Indígenas del Ecuador), welche als Interessenvertretung der indigenen Völker des Landes agiert (CONAIE 1989).
Im Mittelpunkt des politischen Kampfes steht die Forderung nach kollektiven Rechten, die den Fortbestand ihrer Kulturen sichern sollen. Diese Forderungen, die allen indigenen Organisationen Lateinamerikas gemeinsam sind, hat Krotz folgendermaßen zusammengefasst: "Es geht um die Schaffung und/oder entschiedenere Respektierung eines Freiraums für die Reproduktion der eigenen Kultur." Der natürliche Raum - das Territorium -, der symbolische Raum - Sprache, Weltbild, traditionelles Wissen - und der soziale Raum -z.B. Rechts-, Heirats- und Verwandtschaftssysteme - stellen drei komplementäre Aspekte dieses Freiraums dar (Krotz 1993).
Die Forderung nach territorialen Rechten ist demnach in einem größeren Kontext zu betrachten, der weitgehend von kulturellen und gesellschaftlichen Differenzen gekennzeichnet ist. Die begriffliche Auseinandersetzung mit diesen Unterschieden kommt auch im Diskurs der indigenen Organisationen zur Landrechtsproblematik zum Ausdruck, in dem die Definition und Konzeption von "Territorium" einen wichtigen Platz einnimmt. |