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Kultur- und Sozialanthropologie Lateinamerikas
Eine Einführung
Univ. Doz. Dr. Elke Mader
Institut für Ethnologie, Kultur- und Sozialanthropologie
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 up 4 Mensch, Natur, Weltbild
 up 4.2 Eva Fischer: Ökologie und Wirtschaftsformen der Anden. Das Beispiel der Dorfgemeinschaft Upinhuaya

4.2.6 Eigentumsverhältnisse und Grundbesitz

Der bolivianische Gesetzgeber sieht eine Revision der Landrechte vor (Stand 2003). Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen gelten die 1994 formulierten Gesetze. Sie definieren den bolivianischen Staat als Eigentümer allen Bodens auf nationalem Territorium.

Dieser überlässt seinen Bürgern dessen Nützung in der Form von Besitz und auf der Basis von Landtiteln (Codigo Civil 1994:62-63). Wenngleich die Eigentumsverhältnisse von staatlicher Seite geklärt scheinen, kollidieren sie mit dem Gewohnheitsrecht der indigenen Gemeinschaften.

Die Dorfgemeinschaft ist nach indigenem Verständnis als Vertreterin Pachamamas und der Ahnen Eigentümerin allen Bodens in dem von ihr kontrollierten Territorium.

Sie überlässt diesen ihren Mitgliedern im Rahmen kollektiver Eigentumsformen zur Nutzung. Der Staat erscheint aus Perspektive der Dorfgemeinschaften als ein peripher wahrgenommenes Element der Macht. Man verdrängt ihn aus dem kommunalen und persönlichen Bereich durch Ignoranz (Rivera Cusicanqui 1984, Saignes 1986).

 down 4.2.6.1 Grundbesitz und geo-ökologische Zone
 down 4.2.6.2 Privater Landbesitz
 down 4.2.6.3 Kollektiver Landbesitz
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